Auf dem Bild ist eine junge Frau zu erkennen, welche an einem Laptop sitzt, sowie ein weiterer, verschwommenerer Mann. Die Frau lächelt freundlich. Links im Bild steht folgender Text: ‚Häufig gestellte Fragen: Kaufmännische Lehrgänge‘.“

Wie kann ich mich anmelden?

Sie können sich online über unsere Webseite für Ihre gewünschte Weiterbildung anmelden.

Ihnen werden anschließend die schriftlichen Anmeldeunterlagen postalisch zugesandt.

Ist die Onlineanmeldung verbindlich?

Die Onlineanmeldung dient dazu, sich für den gewünschten Lehrgang vormerken zu lassen und die schriftlichen Anmeldeunterlagen zu erhalten. Erst eine schriftliche Anmeldung ist verbindlich.

Muss ich die Onlineanmeldung widerrufen, wenn ich nicht teilnehmen kann?

Auch eine Onlineanmeldung muss storniert werden. Sollten Sie nicht wie geplant an der Weiterbildung teilnehmen können, bitten wir um eine kurze Stornierungsinfo per Mail.

Was benötige ich, um mich verbindlich anzumelden?

Um sich verbindlich an einem Lehrgang bei uns anzumelden, benötigen wir den ausgefüllten Eckert Schulen Anmeldebogen, den wir Ihnen postalisch nach Ihrer Onlineanmeldung zusenden. Das SEPA-Datenblatt, eine Kopie Ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung sowie einen Nachweis Ihrer beruflichen Tätigkeit nach Ihrer Ausbildung (Arbeitszeugnis oder Arbeitgeberbescheinigung. Arbeitsverträge werden nicht berücksichtigt.)

Muss ich die Anmeldung per Post versenden?

Sie können uns Ihre Anmeldeunterlagen entweder postalisch zukommen lassen oder gerne auch per E-Mail zukommen lassen. Die entsprechende Mailadresse finden Sie auf unserer Webseite bei Ihrer gewählten Weiterbildung.

Gibt es Anmeldefristen?

Grundlegend gibt es keine Anmeldefristen. Um Ihre Anmeldung in unserer Kursplanung berücksichtigen zu können und Ihnen einen Platz gewährleisten zu können, sollten uns Ihre Anmeldeunterlagen spätestens zwei Monate vor geplanten Lehrgangsbeginn vorliegen. Eine spätere Anmeldung ist bei Kursbestätigung und freien Plätzen jederzeit noch möglich.

Wie geht es weiter, wenn ich meine Unterlagen zugesendet habe?

Ihre Unterlagen werden auf Vollständigkeit sowie auf Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen geprüft. Sollten beide Kriterien erfüllt sein, erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung. Falls weitere Unterlagen benötigt werden, setzen wir uns mit Ihnen in Kontakt.

Woher weiß ich, ob ich die Zulassungsvoraussetzungen erfülle?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind für jeder berufliche Weiterbildung in den sogenannten bundeseinheitlichen Fortbildungsordnungen verankert. Diese finden Sie auf unserer Webseite bei Ihrer gewünschten Weiterbildung. Sollten Sie sich hinsichtlich der Erfüllung nicht sicher sein, können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Ansprechpartner hierzu finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite bei Ihrer gewünschten Weiterbildung.

Ich erfülle die geforderten Zulassungsvoraussetzungen nicht zu 100 %, wie gehe ich vor?

Sollte sich Ihr beruflicher Werdegang geringfügig von den zu erfüllenden Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden, ist eine Prüfung über das Prüfungsamt, sprich über Ihre zuständige IHK vor Ort notwendig.

Finden die Präsenz Kurse immer statt?

Da wir ein privater Bildungsträger sind, sind unsere geplanten Kursstarts an eine gewisse Mindestteilnehmerzahl gebunden.

Inwieweit unsere Weiterbildungen anhand der Anmeldezahlen an den einzelnen Standorten in Präsenz starten können, entscheidet die Geschäftsleitung spätestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Wir gehen ca. zwei Monate vor geplanten Kursstart in die Planung und sehen uns die Zahlen an. Zu diesem Zeitpunkt sollten uns Ihre schriftlichen Anmeldeunterlagen vorliegen. Sollte die Nachfrage für Ihren Wunschstandort zu gering sein, versuchen wir Ihnen einen ortsnahen Ausweichstandort anzubieten oder ermöglichen Ihnen den Wechsel ins Live-Onlinemodell. Die Konzeption ist im Live-Onlinemodell komplett identisch zu den Präsenzveranstaltungen.

Das heißt die Lehrgangsdauer, Unterrichtszeiten, eingesetztes Lernmaterial, Kosten etc. bleiben gleich. Da es sich bei unseren Live-Onlineklassen um eigenständige Lehrgänge handelt, sprich Sie sind keinem anderen Kurs hinzugeschaltet, ist ein Wechsel zwischen Präsenz und Live-Online nicht möglich. Das bedeutet der komplette Lehrgang findet im Live-Onlinemodell über MS-Teams statt.

Finden die Live-Onlinekurse immer statt?

Aufgrund der hohen Nachfrage liegt die Wahrscheinlichkeit für eine sichere Kursdurchführung hoch. Da wir ein privater Bildungsträger sind, sind unsere geplanten Kursstarts aber immer an eine gewisse Mindestteilnehmerzahl gebunden. Zwei Monate vor geplanten Kursstart in die Planung und sehen uns die Zahlen an. Zu diesem Zeitpunkt sollten uns Ihre schriftlichen Anmeldeunterlagen vorliegen.

Kann ich meine verbindliche Anmeldung stornieren?

Eine schriftliche Anmeldung kann bis zu Kursbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurückgezogen werden.

Sind bei Kündigung Stornogebühren fällig?

Sollte die Kündigung bis zu einem Tag vor geplantem Kursbeginn eingehen, werden keine Stornogebühren fällig.

Ich möchte meine Anmeldung auf einen anderen Termin schieben, muss ich mich hierzu neu über die Webseite anmelden?

Eine erneute Anmeldung ist in der Regel nicht notwendig. Sollten uns Ihre schriftliche Anmeldung bereits vorliegen, können wir diese auf den neuen Termin umschreiben.

Eine Umbuchung der Onlineanmeldung ist ebenfalls problemlos möglich.

Welche Unterrichtsformen gibt es?

Unsere Weiterbildungen gibt es im Teilzeitmodell, Vollzeitmodell, Fernlehrmodell.

Wann findet der Unterricht im Teilzeitmodell statt?

Der Unterricht findet je nach gewählter Weiterbildung entweder Dienstag- und Donnerstagabend von 18.00 Uhr bis 21.15 Uhr statt oder samstags von 08.00 Uhr bis 15.45 Uhr.

Wann findet der Unterricht im Vollzeitmodell statt?

In der Regel findet der Unterricht Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 15.45 Uhr und freitags je nach Unterrichtsfach von 08.00 Uhr bis 12.45/15.45 Uhr statt.

Kann ich während eines laufenden Lehrgangs das Unterrichtsmodell wechseln?

Ein Wechsel des Unterrichtsmodells ist für unsere kaufmännischen Weiterbildungen bedingt möglich. Sollte sich Ihre Lebenssituation ändern und Sie eine Anpassung des Unterrichtskonzepts benötigen, prüfen wir Ihren Wechselwunsch individuell für Sie.

Sind während der Weiterbildung Ferien eingeplant?

Während des Kurses sind unterrichtsfreie Zeiten miteingeplant. Die genaue Übersicht können Sie Ihrem Stundenplan entnehmen.

Wann erhalte ich meinen Stundenplan?

Ihr Stundenplan steht Ihnen am ersten Unterrichtstag zur Verfügung.

Habe ich eine Anwesenheitspflicht?

Eine generelle Anwesenheitspflicht gibt es nicht. Um Ihren Abschluss erfolgreich zu absolvieren, raten wir zu einer regelmäßigen Teilnahme. In Bezug auf die Förderung durch das Aufstiegs-Bafög, ist eine 70% Anwesenheit der Gesamtstunden verpflichtend.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Gefördert werden kann die Weiterbildung durch Aufstiegs-Bafög, Begabtenförderung/Weiterbildungsstipendium, Bildungsgutschein, Meisterbonus, Zuschüsse des Arbeitgebers.

Was ist Aufstiegs-BAföG?

Beim sogenannten Aufstiegs-Bafög handelt es sich um eine staatliche Förderung, die jedem Teilnehmenden einer beruflichen Weiterbildung zusteht, insofern er noch keine Förderung für eine Niveaugleiche Qualifizierung erhalten hat.

Was wird über das Aufstiegs-BAföG gefördert?

Förderbar sind Lehrgangs-, sowie Prüfungsgebühren. Die Grundförderung beträgt 50% der Kosten. Sobald die Grundförderung (50%) beantragt wurde, leitet Ihr Amt die Daten an die KfW Bank weiter. Die KfW Bank bietet Ihnen über den restlichen Betrag ein Darlehen an. Bei Bestehen der Weiterbildung erlässt Ihnen die KfW Bank nochmals 50% auf das aufgenommene Darlehen. Daraus ergibt sich eine Gesamtförderung von 75 % auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.

Ist das Aufstiegs-BAföG altersabhängig?

Nein, die Förderung ist nicht vom Alter abhängig und steht jedem Teilnehmenden einer beruflichen Weiterbildung, die über 200 bzw. 400 Unterrichtseinheiten umfasst zu.

Gibt es Ausschlusskriterien für die Aufstiegs-BAföG Förderung?

Sollten Sie die bundeseinheitliche Zulassungsvoraussetzung der Fortbildungsordnung nicht erfüllen oder davon abweichen, kann die Förderung ggf. nicht greifen.

Gibt es im Vollzeitmodell weitere Fördermöglichkeiten?

Teilnehmende im Vollzeitmodell haben die Möglichkeit über das Aufstiegs-BAföG einen Zuschuss zum Lebensunterhalt zu beziehen. Allerdings ist dieser Zuschuss abhängig vom Vermögen und Einkommen und wird je nach Lebenssituation individuell geprüft und entsprechend festgelegt.Teilnehmende im Vollzeitmodell haben die Möglichkeit über das Aufstiegs-BAföG einen Zuschuss zum Lebensunterhalt zu beziehen. Allerdings ist dieser Zuschuss abhängig vom Vermögen und Einkommen und wird je nach Lebenssituation individuell geprüft und entsprechend festgelegt.

Muss ich die Förderung über das Aufstiegs-BAföG zurückbezahlen?

Die Grundförderung von 50% muss nicht zurückbezahlt werden. Insofern eine Unterrichtsteilnahme von min. 70% gewährleistet ist. Das Darlehen der KfW-Bank muss nach erfolgreichem Abschluss zu 50% zurückbezahlt werden.

Was benötige ich für die Beantragung des Aufstieg-BAföGs?

Die Antragstellung umfasst drei Formblätter, das Formblatt A, das Formblatt B sowie das Formblatt Z. Eine Kopie des Gesellenbriefs, einen Nachweis über die Berufspraxis sowie einen Lebenslauf. Das Formblatt A beinhaltet personenbezogene Daten und wird von Ihnen persönlich ausgefüllt. Das Formblatt B sind lehrgangsbezogene Informationen und wird vom Bildungsträger ausgestellt. Das Formblatt Z belegt die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und wird durch die IHK versendet.

Wo beantrage ich die Förderung des Aufstieg-BAföGs?

Je nach Wohnort ist das zuständige Amt in der Stadtverwaltung oder im Landratsamt angesiedelt.

Wann kann ich die Förderung über das Aufstiegs-BAföG beantragen?

Der Antrag zur Förderung kann nach finaler Kursbestätigung und nach Zusendung des Formblatt B eingereicht werden. Der Antrag muss vor Antritt des ersten schriftlichen Prüfungsteils eingereicht sein.

Kann der Kurs über Bildungsgutschein bezahlt werden?

Die Weiterbildung kann aufgrund unserer AZAV-Zertifizierung über Bildungsgutschein abgerechnet werden. Die Lehrgangskosten über Bildungsgutschein sind abweichend zu den Angaben auf der Webseite. Sollten Sie hierzu eine Kostenübersicht zur Weiterleitung an die Agentur benötigen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Habe ich Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter prüft und legt fest, ob Sie die Kriterien für eine Förderung über einen Bildungsgutschein erfüllen. Wir als Bildungsträger haben hierauf keinen Einfluss.

Habe ich Anspruch auf eine Begabtenförderung/ Weiterbildungsstipendium?

Um die Förderung beanspruchen zu können müssen folgende Kriterien erfüllt sein.

  • Berufsabschluss mit Notendurchschnitt 1,9 oder besser
  • innerhalb des überregionalen Wettbewerbs unter den ersten drei
  • Unter 25 Jahre
  • Weiterhin 15h berufstätig oder arbeitssuchend gemeldet
  • Beantragung vor Beginn der Maßnahme

Was ist der Meisterbonus?

Der Meisterbonus ist eine Prämie, die nach bestandener Weiterbildungsprüfung durch die IHK ausbezahlt wird.

Habe ich Anspruch auf den Meisterbonus?

Ja, insofern die Prämie in Ihrem Bundesland für Ihre abgeschlossene Weiterbildung ausbezahlt wird und Sie die Weiterbildung erfolgreich absolviert haben. Außerdem muss die Prüfung im prämiengewährenden Bundesland absolviert worden sein, sowie sich der Hauptwohnsitz befinden. Eine Übersicht der mitwirkenden Bundesländer finden Sie auf unserer Webseite.

Wie wird der Meisterbonus ausbezahlt?

Der Bonus wird automatisch an alle erfolgreichen Absolventen zweimal im Jahr, sprich halbjährlich von Ihrer zuständig IHK ausbezahlt.

Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?

In den meisten Bundesländern, ausgeschlossen Bayern und Sachsen, ist der Bildungsurlaub gesetzlich verankert. In welchem Umfang Ihnen Bildungsurlaub zusteht, erfahren Sie über unsere Standorte.

Wie hoch sind die gesamten Lehrgangskosten?

Die Lehrgangskosten setzen sich aus den jeweiligen Lehrgangsgebühren, den Lernmaterialkosten sowie den Prüfungsgebühren der IHK zusammen. Die Höhe der Lehrgangsgebühren finden Sie auf unserer Webseite. Die Lernmaterialkosten können über das Beratungszentrum erfragt werden. Die Prüfungsgebühren sind direkt an die IHK zu entrichten und variieren je nach Kammer. Eine Übersicht hierzu finden Sie auf unserer Webseite.

Wie sind die Zahlungsmodalitäten?

Die Lehrgangsgebühren können entweder zu Beginn der Weiterbildung gesamt beglichen werden oder erfolgen nach Vereinbarung über monatliche Ratenzahlung. Die Höhe der Raten ergibt sich in der Regel aus den Lehrgangsgebühren/ Lehrgangsabschnitte in Monaten. Die Lernmaterialkosten sind mit der ersten Monatsrate fällig.

Muss ich mich zu den Prüfungen anmelden?

Die Prüfungsanmeldung erfolgt nach Kursfreigabe des Beratungszentrums eigenständig über den Teilnehmer. Hierzu erhalten Sie fristgerecht weitere Informationen per Mail.

Welche IHK ist für mich zuständig?

Bei Präsenzkursen greift in erster Linie die IHK des jeweiligen Schulungsortes. Im Falle eines Live-Onlinelehrgangs bezieht sich die Zuständigkeit auf den jeweiligen Wohnort.

Wo finde ich die vorgesehen Prüfungstermine?

Sie erhalten bezüglich der Prüfungsanmeldung fristgerecht die Informationen zu welchen Prüfungsterminen Sie sich eigenständig anmelden müssen.

Muss die Zulassungsvoraussetzung zu Beginn des Kurses vorhanden sein?

Bei einer Teilnahme an einem Vollzeitlehrgang müssen die Kriterien der Zulassungsvoraussetzungen (fachbezogene Ausbildung + entsprechende Berufspraxis) bereits erfüllt sein. Im berufsbegleitendem Unterrichtsmodell kann die benötigte Berufspraxis in der Regel während des laufenden Lehrgangs noch gesammelt werden.