Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) unterstützt Personen bei der beruflichen Neuorientierung, dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt oder der Verbesserung individueller Jobchancen. Gefördert werden Coachings, Weiterbildungen und Qualifizierungen, die gezielt zur Integration in den Arbeitsmarkt beitragen.
Die Eckert Schulen als zugelassener Bildungsträger gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) sind berechtigt, Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) anzunehmen. Für alle Maßnahmen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen kann eine vollständige Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter beantragt werden.
Was ist ein AVGS?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine staatliche Fördermaßnahme, die Arbeitslose, Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen finanziell unterstützt. Mit dem AVGS können Teilnehmende an individuellen Coachings, Weiterbildungen oder Qualifizierungen teilnehmen, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und den beruflichen (Wieder-)Einstieg zu erleichtern.
Einzelcoachings im Rahmen des AVGS bieten eine maßgeschneiderte Betreuung, die sich an den persönlichen Zielen und Stärken orientiert. So entstehen individuelle Strategien zur beruflichen Integration und nachhaltigen Entwicklung.
Wer und was wird gefördert?
Gefördert werden Arbeitslose, Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der zuständige Vermittler der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters die Teilnahme bewilligt.
Die Kosten der Maßnahme werden zu 100 % übernommen, sobald ein Bewilligungsbescheid vorliegt. Unter bestimmten Bedingungen können auch zusätzliche Leistungen wie Fahrtkosten oder Kinderbetreuung erstattet werden.
Wie kann ich einen AVGS einlösen?
Der AVGS kann für zugelassene Maßnahmen wie Coaching, Karriereberatung oder fachliche Qualifizierung eingesetzt werden. Hochqualifizierte Coaches mit fundierten Branchenkenntnissen begleiten die Teilnehmenden individuell und praxisorientiert.
Flexible Live-Online-Coachings ermöglichen eine zeitlich und örtlich unabhängige Teilnahme. Diese Form der Durchführung erleichtert insbesondere Arbeitssuchenden die Vereinbarkeit von Weiterbildung und Alltag.
Schritte bis zur Beantragung:
Geeignete Maßnahme auswählen
Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter führen
AVGS beantragen (schriftlich, telefonisch, online oder persönlich)
Bewilligung erhalten
Maßnahme beginnen
Welche Bedingungen gelten?
Der gewählte Anbieter muss als Bildungsträger zugelassen sein, ebenso die jeweilige Maßnahme. Nach Ausstellung des AVGS wird dieser beim Bildungsträger eingereicht. Der ausgefüllte Gutschein geht anschließend an die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zurück. Nach der Prüfung durch die Vermittlungsfachkraft erhalten sowohl Teilnehmende als auch Bildungsträger den Bewilligungsbescheid.
Gültigkeit und Nutzung
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist in der Regel ein bis drei Monate gültig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Zeitraum verlängert werden.
Die Einlösung erfolgt ausschließlich über zugelassene Bildungsträger. Moderne Lernumgebungen und digitale Tools unterstützen den gesamten Ablauf – von der Online-Kommunikation bis zur Erstellung KI-gestützter Bewerbungsunterlagen.
Netzwerk und Qualität
Teilnehmende profitieren von einem starken Netzwerk mit Kontakten zu Unternehmen und Branchenexperten. Dieses Netzwerk erleichtert die berufliche Integration und eröffnet zusätzliche Karrierechancen.
Alle AVGS-Coaching-Programme sind staatlich geprüft, anerkannt und förderfähig. Die Kombination aus individueller Betreuung, digitaler Lernumgebung und praxisnaher Umsetzung gewährleistet eine nachhaltige Qualifizierung.
Häufige Fragen (Kurzüberblick)
Was ist ein AVGS?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Fördermaßnahme der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Er unterstützt Arbeitslose, Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen beim (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt durch Coaching, Qualifizierung oder Vermittlung.
Wer kann einen AVGS erhalten?
Ein AVGS kann beantragt werden, wenn:
- Sie arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind.
- Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind (z.B. bei Kündigung).
- Sie Berufsrückkehrer, Hochschulabsolvent oder Selbstständiger
Wichtig: Der AVGS ist eine Ermessensleistung – es besteht kein automatischer Rechtsanspruch.
Wie beantrage ich einen AVGS?
Ihren AVGS können Sie auf folgende Weise beantragen:
- Vereinbaren Sie ein Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
- Legen Sie dar, welche Maßnahme Sie absolvieren möchten und warum sie Ihre Jobchancen verbessert.
- Der AVGS kann per BA Mobil APP/Jobcenter.digital, schriftlich, telefonisch oder persönlich beantragt werden.
Muss ich die Maßnahme selbst bezahlen?
Nein. Die Kosten für die Maßnahme werden vollständig von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen, sofern ein Bewilligungsbescheid vorliegt. Auch Fahrtkosten und Kinderbetreuung können unter bestimmten Bedingungen erstattet werden.
Wie läuft die Einlösung des AVGS ab?
Die Einlösung Ihres AVGS bei den Eckert Schulen läuft folgendermaßen ab:
- Maßnahme bei den Eckert Schulen auswählen
- AVGS beim Arbeitsvermittler beantragen
- AVGS bei den Eckert Schulen abgeben – Erstterminvereinbarung
- Bewilligungsbescheid erhalten
- Maßnahme kostenfrei antreten
