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LAViBA / Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III

Gegenstand der Maßnahme nach § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur:

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen 
  • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

Zielgruppe: Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende

Zugangsvoraussetzungen: Regelt die zuständige Agentur für Arbeit, Zuweisung erfolgt durch die Agentur für Arbeit. Bei Interesse, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Berater in Verbindung.

Inhalte der Maßnahme
 

Analyse und Aufarbeitung des Bewerberprofils
• Erhebung und Aufarbeitung der persönlichen & berufsrelevanten Daten
• Prüfung der Aktualität/Anerkennung von Zertifizierungen und Qualifikationen
• berufsbezogene Stärken- und Schwächenanalyse
• Feststellung der arbeitsmarktbezogenen Eingliederungschancen
• abschließende Eignungsprüfung für die jeweilige Tätigkeitsbranche

Bewerbungscoaching und Eigenbemühungen
• Analyse der Bewerbungsunterlagen
• Abklärung des Bewerberpotentials
• Stärkung der Eigeninitiative und Motivation
• Steigerung der beruflichen Mobilität und Flexibilität, v.a. durch Darstellung Alternativer Beschäftigungsformen und –Verhältnisse
• Training der Anwendungen für den Online-Versand von Bewerbungen

Elemente der intensiven Aktivierung
• Unterstützung beim Abbau individueller (Vermittlungs-) Hemmnisse
• Information über generelle Hilfen zur Beschäftigungsaufnahme
• Gemeinsame Entwicklung von Selbstvermarktungsstrategien
• Hilfestellung bei der Suche nach geeigneten Stellen und ggf. Unterstützung bei der technischen Handhabung
• Informationen zum regionalen/überregionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

Informationen zum Online-Angebot der Bundesagentur für Arbeit
•  Einführung in die Nutzung des Portals des BA
•  Einführung in die Funktionalität des Bewerbermanagements der BA
•  Informationen zu eServices

Maßnahmendauer                                                                   

• individuell (nach Zuweisung)
• Zuweisung immer montags möglich
• 12 Wochen inklusive Betriebspraktikum

Maßnahmeort 

Eckert Schulen Augsburg
August-Wessels-Straße 17
86156 Augsburg                                                                

Unterrichtszeiten

Montag - Donnerstag: 8.00 Uhr – 16.15 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr – 14.00 Uhr
Es besteht eine tägliche Anwesenheitspflicht

Kontakt

Nicole Nebes
Telefon: +49 821 455408203 
Nicole.Nebes@eckert-schulen.de
 

Hier können Sie den aktuellen Flyer aufrufen.