Gefördert über Kostenträger vor Ort
Eine Förderung der Maßnahmen kann über die Arbeitsagentur (Bildungsgutschein oder AVGS Gutschein), das Jobcenter (Bildungsgutschein oder AVGS Gutschein), Rentenversicherungsträger (Kostenübernahme) und Berufsgenossenschaften (Kostenübernahme) erfolgen und muss vom Interessenten bei der jeweiligen Stelle beantragt werden.