Im Bild ist ein junger Mann zu sehen. Er trägt eine Brille und lächelt einer Person entgegen, welche nur als Umriss erkennbar ist. Links im Bild steht folgender Text: ‚Häufig gestellte Fragen: AVGS‘.“

FAQs AVGS

Was ist ein AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Fördermaßnahme der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Er unterstützt Arbeitslose, Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen beim (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt durch Coaching, Qualifizierung oder Vermittlung.

Wer kann einen AVGS erhalten?

Ein AVGS kann beantragt werden, wenn: 

  • Sie arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind. 
  • Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind (z.B. bei Kündigung). 
  • Sie Berufsrückkehrer, Hochschulabsolvent oder Selbstständiger  

Wichtig: Der AVGS ist eine Ermessensleistung – es besteht kein automatischer Rechtsanspruch.

Wie beantrage ich einen AVGS?

Ihren AVGS können Sie auf folgende Weise beantragen:

  • Vereinbaren Sie ein Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. 
  • Legen Sie dar, welche Maßnahme Sie absolvieren möchten und warum sie Ihre Jobchancen verbessert. 
  • Der AVGS kann per BA Mobil APP/Jobcenter.digital, schriftlich, telefonisch oder persönlich beantragt werden.

Wofür kann ein AVGS bei den Eckert Schulen eingelöst werden?

Die Eckert Schulen bieten Ihnen die Möglichkeit Ihren AVGS für Coaching-Maßnahmen, wie z.B. Karriereberatung oder Individualcoaching, oder Weiterbildungen und Qualifizierungen an unseren Standorten einzulösen.

Welche Arten von AVGS gibt es?

Insgesamt gibt es drei verschieden AVGS-Typen, die Sie erwerben können:

  • AVGS-MAT: Maßnahmen bei Bildungsträgern wie den Eckert Schulen (z.B. Coaching, Kurse) 
  •  AVGS-MPAV: Private Arbeitsvermittlung 
  •  AVGS-MAG: Maßnahmen bei Arbeitgebern 

Wie lange ist ein AVGS gültig?

Ihr AVGS ist in der Regel zwischen einem bis drei Monaten gültig. Unter bestimmten Voraussetzung ist eine Verlängerung dieses Zeitraums möglich.

Muss ich die Maßnahme selbst bezahlen?

Nein. Die Kosten für die Maßnahme werden vollständig von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen, sofern ein Bewilligungsbescheid vorliegt. Auch Fahrtkosten und Kinderbetreuung können unter bestimmten Bedingungen erstattet werden. 

Wie läuft die Einlösung des AVGS ab?

Die Einlösung Ihres AVGS bei den Eckert Schulen läuft folgendermaßen ab:

  1. Maßnahme bei den Eckert Schulen auswählen  
  2. AVGS beim Arbeitsvermittler beantragen 
  3. AVGS bei den Eckert Schulen abgeben – Erstterminvereinbarung 
  4. Bewilligungsbescheid erhalten 
  5. Maßnahme kostenfrei antreten  

Kann ich den AVGS bei den Eckert Schulen einlösen?

Ja. Die Eckert Schulen sind ein zertifizierter Bildungsträger. Alle relevanten Maßnahmen sind zugelassen. Sie können sich direkt mit einem AVGS oder zur Beratung an die Eckert Schulen wenden. 
 

Was passiert, wenn mein AVGS abläuft?

Wenn der AVGS abläuft bevor Sie eine Maßnahme beginnen, sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung bei Ihrer Vermittlungskraft beantragen.

Kann ich den AVGS auch für eine selbstständige Tätigkeit nutzen?

Ja, auch das ist unter bestimmten Voraussetzung möglich, wenn Sie z.B. eine positive Prognose für die Selbstständigkeit bekommen haben.

Gibt es regionale Einschränkungen bei der Einlösung?

Ja, der AVGS kann eine regionale Begrenzung enthalten. Diese kann jedoch im Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft angepasst werden oder sogar überregional für eine Live-Online-Durchführung ausgestellt werden.