FAQs Techniker
Was ist ein Staatlich geprüfter Techniker?
Der staatlich geprüfte Techniker ist eine anerkannte Aufstiegsfortbildung im technischen Bereich, die auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung sowie einschlägiger Berufserfahrung aufbaut. Die Weiterbildung wird an Fachschulen (wie beispielsweise der Fachschule für Technik und EDV der Eckert Schulen) absolviert und mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Sie ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf Niveau 6 eingeordnet und damit einem Bachelorabschluss gleichgestellt, wobei der Fokus stärker auf praxisnahen Inhalten liegt. Die Dauer beträgt in der Regel zwei Jahre in Vollzeit oder drei Jahre in Fernlehre. Angeboten werden hier verschiedene Fachrichtungen wie:
- Bautechnik,
- Elektrotechnik,
- Fahrzeugtechnik und Elektromobilität,
- Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik,
- Holztechnik,
- Informatiktechnik
- Kunststofftechnik und Faserverbundtechnologie,
- Lebensmittelverarbeitungstechnik,
- Maschinenbautechnik,
- Mechatroniktechnik,
- Umweltschutztechnik und regenerative Energien.
Absolventinnen und Absolventen übernehmen häufig verantwortungsvolle Aufgaben in Bereichen wie Planung, Entwicklung, Projektmanagement, Produktion oder Qualitätsmanagement und haben zudem die Möglichkeit, Führungspositionen zu übernehmen, eine Weiterbildung zum Technischen Betriebswirt anzuschließen oder ein Studium aufzunehmen – auch ohne klassisches Abitur.
In welchen Fachrichtungen kann ich die Weiterbildung machen?
Die Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker wird bei den Eckert Schulen in insgesamt elf Fachrichtungen angeboten. Die passende Fachrichtung orientiert sich am bisherigen Beruf, den Interessen sowie Karrierezielen. Dank des außergewöhnlich breiten Fachrichtungsangebots der Eckert Schulen finden Fachkräfte aus nahezu jedem technischen Ausbildungsberuf die passende Weiterbildung – von Maschinenbau und Elektrotechnik bis hin zu spezialisierten Bereichen wie Holztechnik oder Lebensmittelverarbeitungstechnik.
Die meisten davon sind sowohl in Vollzeit als auch per Fernlehre verfügbar:
- Maschinenbautechnik
- Elektrotechnik
- Bautechnik (Hoch- und Tiefbau)
- Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik
- Mechatroniktechnik
- Fahrzeugtechnik und Elektromobilität
- Kunststofftechnik und Faserverbundtechnologie
Folgende Fachrichtungen werden ausschließlich in Vollzeit am Standort Regenstauf angeboten und sind nicht als Fernlehrgang verfügbar:
- Lebensmittelverarbeitungstechnik
- Holztechnik
- Informatiktechnik
- Umweltschutztechnik und regenerative Energien
Für eine persönliche Beratung zur passenden Fachrichtung stehen die Bildungsberater der Eckert Schulen gerne zur Verfügung.
Welche Unterrichtsformen stehen beim Techniker zur Verfügung?
Die Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker an den Eckert Schulen kann in verschiedenen Lernformen absolviert werden.
- Vollzeit (nur Präsenz): Der Unterricht findet regelmäßig vor Ort am Campus in Regenstauf statt und ist wie ein klassischer Schulalltag organisiert. Es gibt feste Stundenpläne, tägliche Unterrichtseinheiten sowie eine enge Betreuung durch Dozierende. Inhalte werden strukturiert vermittelt und direkt im Unterricht vertieft. Microsoft Teams und OneNote unterstützen den Unterricht digital: Tafelbilder und Unterrichtsunterlagen stehen jederzeit zur Verfügung – auch bei krankheitsbedingter Abwesenheit. Zudem orientiert sich der Unterricht an den bayerischen Schulferien.
- Fernlehre (Präsenz): Berufsbegleitender Selbststudiengang, überwiegend flexibles Lernen mit individuell einteilbarem Lernrhythmus. Ergänzend finden Präsenzphasen am persönlich gewählten Standort der Eckert Schulen statt, in denen Inhalte vertieft und Prüfungen vorbereitet werden.
- Fernlehre (Live-Online): Berufsbegleitender Selbststudiengang, ortsunabhängige Teilnahme am Unterricht in Echtzeit – von zu Hause aus, mit direktem Austausch mit Dozierenden und anderen Teilnehmenden.
Je nach Modell lassen sich die Lernformen miteinander kombinieren. Individuell und flexibel für unterschiedliche Lebens- und Berufssituationen.
Welche Zulassungsvoraussetzungen sind zu erfüllen?
Vollzeit:
- Erfolgreicher Berufsschulabschluss
- Einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung
- 12 Monate einschlägige Berufspraxis bei Kursstart
oder
- Erfolgreicher sonstiger anerkannter Berufsschulabschluss
- 5 Jahre einschlägige Berufspraxis bei Kursstart
Fernlehre:
- Erfolgreicher Berufsschulabschluss
- Einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung
- 12 Monate einschlägige Berufspraxis (bis zur Anmeldung der staatlichen Abschlussprüfung)
oder
- Erfolgreicher sonstiger anerkannter Berufsschulabschluss
- 5 Jahre einschlägige Berufspraxis (bis zur Anmeldung der staatl. Abschlussprüfung)
Die Zulassung ist für viele Fachkräfte einfacher, als sich zunächst vermuten lässt. Ob klassischer Ausbildungsweg, langjährige Berufspraxis oder Einstieg über innovative Schulversuche – oft gibt es mehrere Möglichkeiten, die Voraussetzungen zu erfüllen. Eine individuelle Prüfung durch die Eckert Schulen schafft schnell Klarheit und zeigt den passenden Weg zum Technikerabschluss auf.
Bei Abweichungen sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen möglich. Für einen reibungslosen Ablauf und eine fachgerechte Überprüfung ist eine Kursanmeldung notwendig. Diese ist unverbindlich und kostenfrei. Schritt für Schritt zum Kursstart!
Muss die Zulassungsvoraussetzung vor Beginn des Kurses erfüllt sein?
Bei einer Teilnahme an einem Vollzeitlehrgang müssen die Kriterien der Zulassungsvoraussetzungen bereits vor Beginn der Weiterbildung erfüllt sein.
Im berufsbegleitenden Modell kann die benötigte Berufspraxis während des laufenden Lehrgangs gesammelt werden und bis zur Anmeldung der Abschlussprüfungen erfüllt sein.
Durch den Schulversuch „Shortcut Techniker" kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auch ohne das geforderte Jahr einschlägiger Berufserfahrung gestartet werden.
Wie kann ich mich zum Techniker anmelden?
Die Anmeldung zum gewünschten Kurs an den Eckert Schulen erfolgt schnell und unkompliziert online über die Webseite.
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Weiterbildung aussuchen
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Wunschstandort bestimmen
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Wunschmodell wählen
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Kurstermin festlegen
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Anmelden
Nach Eingang der Online-Anmeldung, werden die Anmeldeunterlagen umgehend postalisch versandt. Enthalten sind erste wichtige Informationen zur entsprechenden Weiterbildung sowie die Vertragsunterlagen.
Ist die Online-Anmeldung verbindlich?
Die Online-Anmeldung dient der Vormerkung für die gewünschte Weiterbildung und den Versand der Anmeldeunterlagen. Erst nach vollständigem Eingang der geforderten Unterlagen sowie der Zulassungsüberprüfung, ist eine Teilnahme am Kurs verbindlich. Es gelten die vertraglich geregelten Widerrufs- und Kündigungsfristen.
Bitte beachten Sie unsere Stornobedingungen
Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
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Anmeldebogen der Eckert Schulen
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Prüfungszeugnis der abgeschlossenen Berufsausbildung
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Abschlusszeugnis der Berufsschule
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Nachweis über die bisherige berufliche Tätigkeit, beispielsweise in Form einer Arbeitgeberbescheinigung oder eines Arbeitszeugnisses.
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Lebenslauf
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Gültige Kopie von Personalausweis oder Reisepass
Abhängig von Weiterbildung und individuellem Bildungsweg können im Einzelfall zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Wie müssen die Anmeldeunterlagen eingereicht werden?
Die Anmeldeunterlagen müssen postalisch eingereicht werden.
Versand an:
Eckert Schulen
Beratungszentrum
Dr.-Robert-Eckert-Straße 3
93128 Regenstauf
Wie geht es weiter, wenn die Anmeldeunterlagen an den Eckert Schulen angekommen sind?
Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit sowie auf die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen geprüft. Sind beide Kriterien erfüllt, erfolgt eine schriftliche Bestätigung. Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie ebenfalls eine schriftliche Information.
Findet die gewählte Weiterbildung auf jeden Fall statt?
Ob eine Weiterbildung tatsächlich durchgeführt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Anzahl der angemeldeten Teilnehmenden. Eine frühzeitige Anmeldung ist daher von Vorteil. Die endgültige Entscheidung über die Durchführung eines Kurses, wird von der Geschäftsleitung der Eckert Schulen getroffen.
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Bei Vollzeitkursen erfolgt diese Entscheidung in der Regel etwa 6 bis 8 Wochen vor dem geplanten Kursstart.
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Für berufsbegleitende Weiterbildungen liegt der Entscheidungszeitraum meist bei etwa 4 bis 6 Wochen vor Beginn.
Sobald feststeht, ob der Kurs stattfindet, erfolgt selbstverständlich umgehend eine entsprechende schriftliche Information.
Welche Alternativen hat man, falls ein Kurs nicht stattfindet?
Vollzeit
Hier besteht die Möglichkeit auf einen späteren Kurstermin auszuweichen oder sich vom Kurs abzumelden.
Fernlehre
Sofern der Wunschkurs an einem anderen ortsnahen Standort startet, wird dies entsprechend angeboten. Eine weitere Möglichkeit bietet die Teilnahme am Live-Online-Modell. Eine erneute Anmeldung ist nicht nötig, eine Information per E-Mail genügt.
Falls keine der angebotenen Optionen infrage kommt, kann ein Rücktritt erfolgen oder die Anmeldung auf den nachfolgenden Kurstermin verschoben werden.
Für eine individuelle Beratung steht das Beratungszentrum zur Verfügung.
Gibt es eine Anmeldefrist?
Für die Weiterbildungen an den Eckert Schulen besteht grundsätzlich keine Anmeldefrist.
Zur Sicherstellung einer reibungslosen Organisation und optimalen Kursplanung wird empfohlen, die vollständigen Anmeldeunterlagen frühzeitig vor dem geplanten Lehrgangsbeginn einzureichen. Dadurch bleibt ausreichend Zeit zur Prüfung der Voraussetzungen, Klärung aller Formalitäten sowie zur rechtzeitigen Bereitstellung der Lernmittel und wichtiger Informationen.
Zudem erhöht sich die Planungssicherheit für die Teilnahme und die Durchführung des Kurses.
Kann die getätigte Anmeldung auf einen anderen Termin/Unterrichtsmodell verschoben werden?
Ja. Da sich Lebenssituationen ändern, ist die Flexibilität in der privaten Weiterbildung von großer Bedeutung. Eine Ummeldung ist per E-Mail vor Kursstart jederzeit möglich.
Nach Beginn der Weiterbildung ist eine Kontaktaufnahme zur Lehrgangsbetreuung erforderlich und es erfolgt eine individuelle Prüfung des Wechselwunsches.
Wie erfolgt die Prüfungsanmeldung?
Im Vollzeitmodell erfolgt die Anmeldung zur Abschlussprüfung über das Prüfungsmanagement der Eckert Schulen.
In der Fernlehre erfolgt die Anmeldung für alle Prüfungen über einen bereitgestellten Link des Prüfungsmanagements. Dieser wird im relevanten Zeitfenster durch die Lehrgangsbetreuung bekanntgegeben. Im Rahmen der Kurseröffnung und im laufenden Kurs werden alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt.
Wann finden die Prüfungen statt?
Vollzeit:
Über die gesamte Dauer der zweijährigen Vollzeitausbildung werden zudem fortlaufend vorher geplante und angesagte Leistungsnachweise erbracht. Diese umfassen insbesondere Schulaufgaben, Kurzarbeiten, praktische Leistungen sowie projektbezogene Arbeiten. Sie dienen der kontinuierlichen Bewertung des individuellen Lernfortschritts und spiegeln die fachlichen, methodischen und praktischen Kompetenzen der Studierenden wider.
Die Gesamtnote am Ende der Ausbildung ergibt sich aus der Kombination dieser während der zwei Schuljahre erbrachten Leistungen und den Ergebnissen der Abschlussprüfungen. Dadurch wird eine ausgewogene und aussagekräftige Beurteilung gewährleistet, die sowohl die langfristige Leistungsentwicklung als auch die Prüfungsleistung berücksichtigt.
Die schriftlichen Abschlussprüfungen werden üblicherweise am Ende des zweiten Schuljahres durchgeführt, gefolgt von den praktischen und mündlichen Prüfungen. Die genauen Termine werden rechtzeitig von der Schule bekanntgegeben.
Fernlehre:
In der Fernlehre ist das Prüfungssystem anders aufgebaut:
Die Prüfungen sind in insgesamt 9 Prüfungsblöcke unterteilt, die bereits zu Beginn der Weiterbildung feststehen und über die gesamte Lehrgangsdauer verteilt sind.
Das bedeutet:
- Keine klassische Abschlussprüfung am Ende
- Stattdessen schrittweise Prüfungen während der gesamten Weiterbildung
- Frühzeitige Planungssicherheit durch festgelegte Prüfungstermine
Diese Struktur sorgt in der Fernlehre für eine kontinuierliche Leistungsüberprüfung und verteilt die Prüfungsbelastung gleichmäßig über die gesamte Weiterbildungszeit.
Wer nimmt die Prüfungen ab?
Die Abnahme der Prüfungen zum Staatlich geprüften Techniker erfolgt durch die staatlich anerkannte Fachschule für Technik & EDV (Eckert Schulen) selbst.
Sind während der Weiterbildung Ferien eingeplant?
Vollzeit:
Die Ferienzeiten orientieren sich grundsätzlich an den allgemeinen Schulferien in Bayern.
Fernlehre:
Unterrichtsfreie Zeiten sind im Stundenplan der berufsbegleitenden Weiterbildung ersichtlich, dieser ist 4-6 Monate im Voraus geplant. Durch die eigene individuelle Organisation entsteht zusätzliche Flexibilität.
Gibt es feste Unterrichtszeiten?
Die Unterrichtszeiten sind je nach Unterrichtsmodell einheitlich festgelegt:
Vollzeit:
Montag bis Donnerstag 08:10 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag 08:10 Uhr – 13:00 Uhr
Fernlehre:
Bei den Fernlehrgängen handelt es sich zu 80% um einen Selbststudiengang. Hierfür müssen zwischen 12 - 15 Stunden Lernzeit pro Woche eingeplant werden. Unterrichtet wird während der drei Jahre 1-2-mal im Monat samstags von 08:00 bis 15:30 Uhr. Zudem sind insgesamt elf vertiefende Seminare Teil der Weiterbildung. Diese sind durchschnittlich drei Tage lang. Hier darf im Blockunterricht gelernt werden; beispielsweise Dienstag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:30 Uhr.
Wann erfolgt die Lernmittelausgabe?
Vollzeit:
Bei Teilnahme am Vollzeitlehrgang erfolgt die Ausgabe der benötigten Unterlagen und Materialien zum Kursstart in der Eröffnungswoche.
Fernlehre:
Im Fernlehrmodell werden die Lernmittel zum Kursstart per Paketdienst zugestellt. Sollte eine Sendung nicht zugestellt werden können, erfolgt eine Information per E-Mail (SPAM-Ordner beachten!). Ab Erhalt der Lernmittel beginnt die Selbstlernphase. Erste inhaltliche und organisatorische Fragen werden am Eröffnungstag beantwortet.
Wann erhalte ich meinen Stundenplan?
Der Stundenplan, mit allen wichtigen Informationen zum Kursablauf, zu den Unterrichtszeiten sowie zu den eingesetzten Dozierenden, wird zu Kursbeginn durch die Klassenleitung bereitgestellt. Zusätzlich steht der Stundenplan digital in Teams zur Verfügung. Dadurch ist ein jederzeitiger und ortsunabhängiger Zugriff auf aktuelle Informationen möglich. Die Zugangsdaten für das Teilnehmerportal/Teams werden ebenfalls zum Kursstart zur Verfügung gestellt, sodass alle relevanten Informationen rund um die Weiterbildung online eingesehen werden können.
Erhalte ich während der Weiterbildung Unterstützung?
Für organisatorische Fragen, Informationen zum Kursablauf sowie individuelle Anliegen steht eine feste Lehrgangsbetreuung zur Verfügung. In der Vollzeit-Weiterbildung begleiten zusätzlich Klassenleitungen die Teilnehmenden im Schulalltag und stehen als persönliche Ansprechpersonen zur Verfügung.
Im Teilnehmerportal sowie im Microsoft Teams-Kanal stehen der Stundenplan, Termine und weitere Informationen rund um die Weiterbildung jederzeit zur Verfügung.
Zur optimalen Vorbereitung werden vor Kursstart entsprechende Vorbereitungskurse in den Fächern Mathematik, Physik, Chemie und Englisch angeboten. Zur individuellen Förderung bietet die Vollzeit-Weiterbildung außerdem Einstufungstests sowie Förder- und Stützunterricht.
Darüber hinaus wird der Austausch mit anderen Teilnehmenden empfohlen, beispielsweise in Form von Lerngruppen. Diese bieten eine ideale Möglichkeit, Inhalte gemeinsam zu vertiefen, sich gegenseitig zu motivieren und den Lernerfolg nachhaltig zu fördern.
Besteht eine Anwesenheitspflicht?
Die Regelungen zur Anwesenheit unterscheiden sich je nach Lernmodell:
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Vollzeit: Es besteht eine schulrechtlich vorgeschriebene Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheit wird zu Beginn jeder Unterrichtseinheit erfasst. Eine regelmäßige Teilnahme ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Lehrgangsverlauf.
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Fernlehre: In der Fernlehre besteht keine klassische Anwesenheitspflicht. Unabhängig davon wird eine regelmäßige Teilnahme an den Präsenz- bzw. Live-Online-Unterrichtseinheiten empfohlen, da sie wesentlich zum Lernerfolg und zum erfolgreichen Abschluss beiträgt.
Bei einer Förderung über das Aufstiegs-BAföG ist unabhängig vom Lernmodell eine Mindestanwesenheit von 70 % erforderlich. Diese Vorgabe dient der Erfüllung der Förderbedingungen und muss von den Eckert Schulen entsprechend dokumentiert werden (Formblatt F).
Wie ist man während eines Vollzeitlehrgangs krankenversichert?
Während eines Vollzeitlehrgangs ohne bestehendes Beschäftigungsverhältnis besteht in der Regel eine eigenständige Verantwortung für die Krankenversicherung. In diesem Fall ist eine selbstständige Versicherung bei einer Krankenkasse erforderlich.
Teilnehmende unter 25 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin über die Familienversicherung der Eltern krankenversichert bleiben.
Viele Krankenkassen bieten darüber hinaus vergünstigte Tarife, beispielsweise für Schülerinnen, Schüler oder Studierende, an. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Krankenkasse wird empfohlen, um die individuell passende Lösung abzustimmen.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Die Finanzierung der Weiterbildung kann individuell durch verschiedene Fördermöglichkeiten unterstützt werden, beispielsweise durch das Aufstiegs-BAföG, den Bildungsgutschein (Vollzeittechniker), die Begabtenförderung und den Meisterbonus.
Wie hoch sind die gesamten Lehrgangskosten?
Die Lehrgangskosten setzen sich aus den jeweiligen Lehrgangsgebühren, Lernmittel (nur Vollzeit) sowie den Prüfungsgebühren zusammen.
Die Höhe der Gesamtkosten sind auf der Webseite der jeweiligen Weiterbildung zu finden.
Wie sind die Zahlungsmodalitäten?
Die Lehrgangsgebühren können entweder zu Beginn der Weiterbildung vollständig oder in festen monatlichen Raten während des Lehrgangs beglichen werden.
Welche Rücktrittsbedingungen gelten nach Beginn der Weiterbildung?
Vollzeit:
Nach Beginn der Weiterbildung kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von drei Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Wird die Weiterbildung nach Beginn gekündigt oder ohne formgerechte Kündigung abgebrochen, verbleiben bereits vor Ausbildungsbeginn gezahlte Gebühren (sogenannte „Ballon-Raten“) bei den Eckert Schulen zur pauschalen Abdeckung der entstandenen Aufwendungen und Schäden. Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt den Teilnehmenden vorbehalten.
Unabhängig von einer Kündigung sind die vereinbarten Schulgebühren grundsätzlich auch dann zu entrichten, wenn der Unterricht nicht oder nur teilweise besucht wird.
Sonderregelungen:
- Bei durch einen Bildungsgutschein geförderten Maßnahmen besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht, wenn die Förderung wegfällt.
- Zudem besteht ein kostenfreies Kündigungsrecht bei Arbeitsaufnahme.
Fernlehre:
Ein Widerruf ist bis vier Wochen nach Erhalt der Lernmittel möglich. Der Widerruf muss in Textform über das Widerrufsformular, per E-Mail, oder postalisch erfolgen.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist gilt eine 6-monatige Mindestlaufzeit. Nach Ablauf des ersten Halbjahres kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Bereits erhaltenen Lernmittel müssen zurückgesendet werden. Andernfalls werden sie in Rechnung gestellt.
Eine Ummeldung für einen anderen Termin oder eine andere Weiterbildung ist ebenfalls möglich.
Worin unterscheidet sich der Techniker vom Meister?
Beide Abschlüsse sind auf DQR-Niveau 6 angesiedelt und damit gleichwertig – sie unterscheiden sich jedoch in Ausrichtung, Prüfungsweg und Einsatzbereich:
Abschluss und Zuständigkeit
Der Staatlich geprüfte Techniker ist ein schulischer Abschluss, der an Fachschulen absolviert wird – wie etwa den Eckert Schulen. Der Industriemeister hingegen ist ein bundeseinheitlicher Kammerabschluss, der über die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt wird. Die Eckert Schulen bieten umfassende Vorbereitungskurse auf die IHK-Prüfung zum Industriemeister an.
Schwerpunkt
Der Techniker ist stärker auf technisch-planerische und ingenieursnahe Tätigkeiten ausgerichtet – etwa in Konstruktion, Entwicklung oder Projektmanagement. Der Industriemeister kombiniert technische Fachkompetenz mit Führungs-, Organisations- und Ausbildereignung und ist damit besonders auf die Übernahme von Leitungsfunktionen in der industriellen Produktion ausgerichtet.
Ausbildereignung
Die Ausbildereignung (AEVO) ist beim Industriemeister fester Bestandteil der Prüfung. Beim Techniker ist sie nicht automatisch enthalten, kann aber ergänzend erworben werden.
Einsatzbereich
Techniker sind häufig in Ingenieurbüros, der Industrie oder im technischen Vertrieb tätig. Industriemeister übernehmen typischerweise Führungsaufgaben direkt in der Produktion oder im Fertigungsumfeld.
Techniker oder Studium – welcher Weg passt besser zu mir?
Der Staatlich geprüfte Techniker eignet sich besonders für Fachkräfte, die auf ihrer Berufsausbildung und Berufserfahrung aufbauen möchten. Die Weiterbildung ist praxisorientiert, eng an den Anforderungen der Wirtschaft ausgerichtet und ermöglicht häufig einen direkten Transfer in den Berufsalltag. Für viele Praktiker ist der Techniker deshalb der schnellere und direktere Weg zu mehr Verantwortung, besseren Karriereperspektiven und anspruchsvollen Fach- oder Führungsaufgaben.
Kann ich eine Weiterbildung zum Techniker ohne Abitur beginnen?
Ja, eine Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker ist auch ohne Abitur möglich.
Entscheidend für die Zulassung sind nicht schulische Abschlüsse wie das Abitur, sondern vor allem eine abgeschlossene Berufsausbildung und entsprechende Berufserfahrung. Alternativ kann auch eine mehrjährige einschlägige Berufstätigkeit den Zugang ermöglichen.
Damit bietet die Techniker-Weiterbildung insbesondere Fachkräften aus der Praxis eine attraktive Möglichkeit zur beruflichen Weiterqualifizierung – unabhängig vom klassischen schulischen Bildungsweg. Zudem ist der Abschluss staatlich anerkannt und auf dem Niveau eines Bachelorabschlusses (DQR 6) eingeordnet.
Wie lange dauert die Techniker-Weiterbildung?
Die Dauer der Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker an den Eckert Schulen hängt von der gewählten Unterrichtsform ab.
- Vollzeit: ca. 2 Jahre (24 Monate)
- Fernlehre (inkl. Live-Online): 3 Jahre (36 Monate)
Eine besondere Variante stellt der ShortCut-Techniker dar:
- Kombination aus Vollzeitphase (ca. 12 Monate) und anschließender Fernlehre (ca. 18 Monate)
=> insgesamt verkürzte Weiterbildungsdauer bei parallelem Erwerb der Berufspraxis
Die unterschiedlichen Modelle ermöglichen es, die Weiterbildung flexibel an die persönliche Lebens- und Berufssituation anzupassen.
Welche Berufsaussichten habe ich als Staatlich geprüfter Techniker?
Der Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker eröffnet vielfältige Karrierechancen in Industrie, Handwerk und Wirtschaft. Als staatlich anerkannter Abschluss auf DQR-Niveau 6 (Bachelor Professional in Technik) qualifiziert er für anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben.
Typische Einsatzbereiche sind unter anderem:
- Projektmanagement
- Konstruktion und Entwicklung
- Produktions- und Fertigungsplanung
- Arbeitsvorbereitung und Prozessoptimierung
- Qualitätsmanagement
- Technischer Vertrieb
Dank der praxisnahen Weiterbildung übernehmen Technikerinnen und Techniker häufig mehr Verantwortung und fungieren als wichtige Schnittstelle zwischen Fachkräften, Ingenieurwesen und Management.
Der Abschluss verbessert nicht nur die Aufstiegsmöglichkeiten im Unternehmen, sondern eröffnet auch weitere Bildungswege – beispielsweise durch eine Weiterbildung zum Technischen Betriebswirt oder ein Studium. Zusätzlich kann durch eine Zusatzprüfung die Fachhochschulreife erworben werden.
Insgesamt bietet der Staatlich geprüfte Techniker hervorragende Berufsaussichten, attraktive Entwicklungsmöglichkeiten und eine hohe Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt.
Ist der Abschluss zum Staatlich geprüften Techniker international anerkannt?
Ja – innerhalb Europas ist der Techniker-Abschluss dank einheitlicher Qualifikationsrahmen klar einordenbar und weitgehend anerkannt. Außerhalb der EU variiert die Anerkennung je nach Land.
Europäische Anerkennung durch DQR und EQR
Der Staatlich geprüfte Techniker ist auf Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) eingestuft – auf demselben Niveau wie ein Bachelor-Abschluss. Absolventinnen und Absolventen dürfen daher auch die Bezeichnung „Bachelor Professional in Technik" tragen. Da DQR-Niveau 6 automatisch dem EQR-Niveau 6 entspricht, ist der Abschluss für Arbeitgeber im europäischen Ausland direkt einordenbar. Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) wurde von den Bildungsministern der EU gemeinsam beschlossen, um Qualifikationen europaweit transparenter und vergleichbarer zu machen.
In der Praxis bedeutet das: Wer seinen Techniker-Abschluss bei einem Arbeitgeber in einem EU-Mitgliedstaat vorzeigt, kann auf das klar ausgewiesene EQR-Niveau 6 verweisen – und das Qualifikationsniveau wird sofort verstanden.
Was gilt außerhalb der EU?
Im deutschsprachigen Ausland – also in Österreich und der Schweiz – ist der Abschluss ebenfalls oft anerkannt. International kann die Anerkennung je nach Land variieren. Für eine Beschäftigung außerhalb Europas kann die Beachtung folgender Punkte sinnvoll sein:
- Das Abschlusszeugnis durch einen vereidigten Übersetzer ins Englische (oder die jeweilige Landessprache) übersetzen zu lassen.
- Gegebenenfalls eine Vergleichbarkeitsprüfung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zu beantragen
- Beim Bundesverband der Techniker (BVT) eine englischsprachige Registrierungsurkunde zu beantragen, die die Fähigkeiten und Kompetenzen des Abschlusses auf Englisch beschreibt und auf die DQR-Stufe 6 verweist
Wichtiger Hinweis
Der EQR ist ein Transparenz- und Orientierungsinstrument, kein rechtsverbindliches Anerkennungsdokument. Die rechtsverbindliche Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der EU regelt die EU-Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG. Für reglementierte Berufe (z. B. im Baubereich) kann daher eine separate behördliche Anerkennung notwendig sein.
