Aufstiegs-BAföG
(bis 31. Juli 2016 Meister-BAföG)
Wer erhält die Förderung?
Anspruch auf Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), genannt Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG), haben alle Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen, die auf öffentlich-rechtliche bzw. staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereiten.
- Teilnehmer an Technikerlehrgängen
- Teilnehmer an Meisterlehrgängen
- Teilnehmer an Lehrgängen für Fachwirte, Fachkaufleute
- Teilnehmer an Lehrgängen für Betriebswirte
- Alle Teilnehmer an Fachschulen
Was wird gefördert?
- Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren
- Förderung erfolgt durch Zuschuss und zinsgünstiges Darlehen
**Seit 01. August 2016**
Die Summe der o.g. Maßnahmekosten wird generell durch einen Zuschuss in Höhe von 40 % gefördert. Die Restsumme kann über ein Darlehen gefördert werden, das auf Wunsch in Anspruch genommen wird. Bei bestandener Prüfung werden 40 % der Darlehenssumme erlassen.
Bedingungen
- Der Zuschuß und das Darlehen sind einkommens- und vermögensunabhängig
- Es existiert keine Altersgrenze
Anträge und Auskunft
- Die Berater der Eckert Schulen helfen Ihnen gerne weiter
- Für Anträge und Auskünfte sind die Ämter für Ausbildungsförderung zuständig, diese sind meist in den Landratsämtern bzw. kreisfreien Städten angesiedelt
B@föG online - stellen Sie in Bayern Ihren BAföG-Antrag einfach online.
Berechnungsbeispiele - Aufstiegs-BAföG - ab 01.08.2016
STAATLICH GEPRÜFTE TECHNIKER - VOLLZEITSTAATLICH GEPRÜFTE TECHNIKER - FERNLEHRESTAATLICH GEPRÜFTER HOTELBETRIEBSWIRT
HOTELMEISTER IHKRESTAURANTMEISTER IHKKÜCHENMEISTER IHK - VOLLZEITKÜCHENMEISTER IHK - FERNLEHRE
Wirtschaftsfachwirt IHK ab 01.12.2019
TECHNISCHER BETRIEBSWIRT IHKBETRIEBSWIRT IHKBILANZBUCHHALTER IHKPERSONALFACHKAUFMANN IHKTECHNISCHER FACHWIRT IHKFACHWIRT IM GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN IHK
Handelsfachwirt IHK ab 01.12.2019
FACHWIRT FÜR BÜRO- UND PROJEKTORGANISATION IHK