Weiterbildungsprämie (für Umschüler)
Wer hat Anspruch auf die Prämie?
Arbeitslos gemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer abschlussbezogener Weiterbildungen (Umschulungen)
Was beinhaltet die Prämie?
- Teil I
1.000 Euro Prämie bei Bestehen einer Kammer-Zwischenprüfung, die durch die jeweilige Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist (via Ergebnisnachweis) - Teil II
1.500 Euro Prämie bei Bestehen der Kammer-Abschlussprüfung (Nachweis via IHK-, HWK- oder StBK-Zeugnis)
Ab wann gilt die Prämie und wie lange?
Für alle Umschulungen, die ab dem 01.08.2016 starten und für entsprechende Maßnahmen, die bis spätestens 31.12.2020 beginnen.
Wie komme ich an die Prämie?
Der Betrag wird gegen Nachweis (Ergebnis der Kammer-Zwischenprüfung und IHK-, HWK- oder StBK-Abschlusszeugnis) von jeweils einem der zuständigen OS (operative Services der Agentur für Arbeit) direkt an die Teilnehmerin oder den Teilnehmer ausgezahlt.
Beratung und Auskunft
Die Berater der Eckert Schulen helfen Ihnen gerne weiter.
Link zur Weiterbildungsprämie