Aufstieg BAfoeG

Aufstiegs-BAföG - Förderung zum Lebensunterhalt

Teilnehmer einer Vollzeitmaßnahme können zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten.

Diese Unterhaltsförderung ist abhängig vom verfügbaren Einkommen und Vermögen des Studierenden sowie gegebenenfalls dem Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners. Auch hier setzt sich die Förderung aus einem Zuschuss und einem Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Darlehen zusammen.

Für Alleinstehende beträgt der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag 768 Euro. Dieser setzt sich aus dem Grundbedarf, dem Wohnbedarf, einem Erhöhungsbetrag und eventuellen Zuschlägen zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.

Dieser Unterhaltsbeitrag variiert stark - je nach Lebenssituation. Weitere Informationen unter aufstiegs-bafoeg.de - kontaktieren Sie auch gerne Ihren zuständigen Fachberater der Eckert Schulen (siehe Kontaktbox).