Foerdermoeglichkeiten Eckert Schulen

Meisterbonus

Seit 2013 profitierten alle erfolgreichen Absolventen einer beruflichen Weiterbildung in Bayern vom Meisterbonus. Mit der erneuten Erhöhung der Prämie auf 3.000 Euro setzt die bayerische Staatsregierung auch 2023 erneut ein klares Zeichen: Weitermachen, Weiterkommen, Weiterbilden.

Wer wird gefördert?

Alle erfolgreichen Absolventen der Abschlüsse zum Staatlich geprüften Techniker, Industriemeister, Fachmeister, Fachwirt, Fachkaufmann, Bilanzbuchhalter oder Betriebswirt. Die Erhöhung der Meisterprämie gilt rückwirkend für alle seit dem 01. Januar 2023 erfolgreich absolvierten Weiterbildungsprüfungen.

Welche Bedingungen gelten?

Der Meisterbonus ist ein Förderprogramm der bayerischen Staatsregierung. Das bedeutet: die Prüfung muss vor einer bayerischen zuständigen Stelle abgelegt worden sein (z.B. vor einer IHK, Fachakademie oder Fachschule in Bayern) und der Absolvent muss zum Zeitpunkt der Prüfung seinen Hauptwohnsitz oder seinen Beschäftigungsort in Bayern haben.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Es muss kein Antrag gestellt werden. Alle Berechtigten werden von der prüfenden Stelle nach endgültig bestandener Prüfung angeschrieben. Dies erfolgt jeweils gesammelt an zwei Stichtagen im Jahr.

Wird der Meisterbonus auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet?

Es gibt keine Pläne für eine Anrechnung. Das bayerische Wirtschaftsministerium geht davon aus, dass auch in Zukunft eine Verrechnung nicht erfolgt.

Mit Meisterbonus geförderte Angebote der Eckert Schulen

Sonstige kaufmännische Fortbildungsprüfungen