Bildungsurlaub
Bildungsurlaub – Weiterbildung mit Freistellung
Bildungsurlaub ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich während der Arbeitszeit weiterzubilden. Dafür können Beschäftigte – abhängig vom Bundesland – bis zu fünf Arbeitstage pro Jahr bezahlt freigestellt werden. Der reguläre Erholungsurlaub bleibt dabei vollständig erhalten. Bildungsurlaub bietet die Chance, berufliche Kenntnisse auszubauen, neue Kompetenzen zu erwerben oder sich persönlich weiterzuentwickeln. Voraussetzung ist, dass die gewählte Weiterbildung offiziell anerkannt ist.
Wer erhält die Förderung?
In den meisten Bundesländern haben Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Ausgenommen sind derzeit Bayern und Sachsen. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Wichtig ist außerdem, dass das Arbeitsverhältnis bereits über einen bestimmten Zeitraum besteht.
Mehr unter: Bildungsurlaub.de – Das zentrale Portal für Bildungsurlaub
Welche Weiterbildungen sind für den Bildungsurlaub geeignet?
Ob der Bildungsurlaub für die geplante Weiterbildung greift und welche Kriterien erfüllt werden müssen, kann für jedes einzelne Bundesland hier geprüft werden.
Wie beantragt man Bildungsurlaub?
Der Antrag auf Bildungsurlaub muss beim Arbeitgeber eingereicht werden. Häufig werden dafür eine Teilnahmebescheinigung und der Nachweis über die Anerkennung benötigt. Da die Fristen und Kriterien je nach Bundesland unterschiedlich sein können, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung.