Bildungsurlaub
Bildungsurlaub – Weiterbildung mit Freistellung
Bildungsurlaub ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich während der Arbeitszeit weiterzubilden. Dafür können Beschäftigte – abhängig vom Bundesland – bis zu fünf Arbeitstage pro Jahr bezahlt freigestellt werden. Der reguläre Erholungsurlaub bleibt dabei vollständig erhalten. Bildungsurlaub bietet die Chance, berufliche Kenntnisse auszubauen, neue Kompetenzen zu erwerben oder sich persönlich weiterzuentwickeln. Voraussetzung ist, dass die gewählte Weiterbildung offiziell anerkannt ist.
Wer erhält die Förderung?
In den meisten Bundesländern haben Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Ausgenommen sind derzeit Bayern und Sachsen. Anspruchsberechtigt sind in der Regel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, häufig auch Auszubildende oder Beschäftigte in Teilzeit. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Wichtig ist außerdem, dass das Arbeitsverhältnis bereits über einen bestimmten Zeitraum besteht. Informationen dazu finden Interessierte in den jeweiligen Landesgesetzen oder direkt beim Arbeitgeber.
Wie beantragt man Bildungsurlaub?
Der Antrag auf Bildungsurlaub muss meist einige Wochen vor Beginn der Weiterbildung beim Arbeitgeber eingereicht werden. Häufig werden dafür die Seminarunterlagen und der Nachweis über die Anerkennung benötigt. Da die Fristen je nach Bundesland unterschiedlich sein können, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung. Nach Abschluss der Weiterbildung erhalten Teilnehmende in der Regel eine Teilnahmebescheinigung, die beim Arbeitgeber eingereicht wird.
Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen pro Jahr zur Verfügung?
In den meisten Bundesländern können Beschäftigte bis zu fünf Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr nutzen. Manche Bundesländer erlauben auch die Zusammenlegung von zwei Jahren, sodass insgesamt zehn Tage am Stück möglich sind. Während dieser Zeit wird das Gehalt weiterhin gezahlt. Der Anspruch gilt zusätzlich zum normalen Urlaub und reduziert den Erholungsurlaub nicht. Bildungsurlaub kann sowohl für berufliche als auch für bestimmte politische oder gesellschaftliche Weiterbildungen genutzt werden.
Welche Weiterbildungen sind anerkannt?
Damit Bildungsurlaub genutzt werden kann, muss das Seminar oder der Kurs offiziell anerkannt sein. Entscheidend ist dabei das Bundesland, in dem die Beschäftigten arbeiten – nicht der Wohnort. Anerkannt werden häufig berufliche Fortbildungen, Sprachkurse, Seminare zur persönlichen Entwicklung oder politische Bildungsangebote. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständigen Behörden der Bundesländer. Vor der Buchung sollte daher immer geprüft werden, ob die gewünschte Weiterbildung anerkannt ist.
Wer übernimmt die Kosten?
Während der Arbeitgeber das Gehalt während des Bildungsurlaubs weiterzahlt, tragen Teilnehmende die Kosten der Weiterbildung in der Regel selbst. Dazu gehören beispielsweise Seminargebühren, Anreise oder Übernachtungskosten. Viele sehen Bildungsurlaub dennoch als wertvolle Investition in die eigene Zukunft. Einige Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeitenden zusätzlich freiwillig bei den Kosten oder fördern bestimmte Weiterbildungen gezielt.