Hausordnung Corona

01Abstandsgebot

Abstandsgebot

Einhalten des Abstandsgebotes

Achten Sie wo immer möglich und in jeder Situation auf einen Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen.

02Händewaschen

Händewaschen

Regelmäßiges Händewaschen

Waschen Sie sich regelmäßig und ausreichend lange (mindestens 20 - 30 Sekunden) Ihre Hände mit Wasser und Seife.

03Einhalten der Hust- und Niesetikette

Husten oder niesen Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.

04Hände & Gesicht

Hände & Gesicht

Halten Sie die Hände vom Gesicht fern

Vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.

05Verwenden von Mund-Nase-Masken (MN-M)

Verwenden von Mund-Nase-Masken (MN-M)

Verwenden von Mund-Nase-Masken (MN-M)

  • Für den gesamten Schulcampus empfehlen wir auf den Verkehrsflächen aller Gebäude (Flure, Treppenhäuser etc.) das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken oder FFP2-Masken.
  • Der Mund-Nasen-Schutz muss dabei richtig über Mund, Nasen und Wangen platziert sein und soll keinesfalls mit ungewaschenen Händen an der Innenseite berührt werden.
  • Zudem empfehlen wir auch in den Lehr- und Fachsälen, d.h. während des Unterrichts, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (oder FFP-2-Maske) zu tragen.
  • Übliche Anlaufstellen wie Sekretariate, Rezeption, Kasse etc. betreten Sie bitte nur mit medizinischen Gesichtsmasken (oder FFP2-Masken).
  • Wir empfehlen im eigenen Büro einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine ffp2-Maske zu tragen, wenn es  sich um ein Mehrpersonenbüro handelt, bei dem das Mindestabstandsgebot (1,5 m) nicht immer uneingeschränkt eingehalten werden kann. Sofern alle Personen in einem Büro bekanntermaßen geimpft oder genesen sind, ist die jeweilige Geschäfts- oder Bereichsleitung befugt, den Verzicht auf diese Schutzmaßnahmen zuzulassen.
  • Für Besprechungen, die nicht als Videokonferenzen abgehalten werden können, empfehlen wir Ihnen zu Ihrem Schutz und zum Schutz anderer, das Tragen von Masken.
     
  • Beim Betreten des medizinischen Dienstes des BFW oder Physiofit/Eckert-Gesundheitszentrum gilt auch weiterhin eine Maskenpflicht mit FFP2-Masken.

06Konsequentes Durchlüften

Konsequentes Durchlüften

Konsequentes Durchlüften

  • Experten empfehlen:
    So viel Außenluft wie möglich in Räume zu bringen.
  • Dies gilt auch und vor allem für Unterrichtsräume und Lehrsäle. Achten Sie deshalb darauf, genutzte Lehrsäle regelmäßig und ausgiebig zu lüften (sogenannte Stoßlüftung). Spätestens nach jeder Unterrichtseinheit sollte dies erfolgen.

07Aufzug

Aufzug

Benutzen des Aufzugs

Tragen Sie bitte in den Aufzügen Masken.

08Auftreten von Krankheitssymptomen

Auftreten von Krankheitssymptomen

Auftreten von Krankheitssymptomen

  • Bitte bleiben Sie unbedingt zu Hause, sobald coronaspezifische Krankheitszeichen bei Ihnen auftreten. Zu den typischen Symptomen gehören u. a. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- und Gliederschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Durchfall usw. Sollten Symptome wie diese, auch wenn nur teilweise, auftreten, führen Sie bitte umgehend einen Corona-Selbsttest durch oder lassen eine Schnelltest machen.

Bitte unterstützen Sie uns durch das Einhalten der speziellen Verhaltensregeln, damit wir alle zusammen gut durch diese besondere Zeit kommen.

Bleiben Sie gesund!