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Fachassistent Rechnungswesen und Controlling (m/w)

Auf einen Blick

Vollzeit

Abschluss
Abschluss der Steuerberaterkammer
Dauer
ca. 2 Monate
Unterrichtsstunden
300 UE - inkl. 1 Wo. VZ Prüfungsvorbereitung
Lernmittel
ca. 150,-- EUR

Teilzeit

Abschluss
Abschluss der Steuerberaterkammer
Dauer
ca. 9 Monate
Unterrichtsstunden
300 UE - inkl. 1 Wo. VZ Prüfungsvorbereitung
Lernmittel
ca. 150,-- EUR

Kursdetails

Diese Fortbildungsprüfung wendet sich in erster Linie an Steuerfachangestellte, aber auch andere Beschäftigte in Steuerberatungskanzleien (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann), die sich entsprechend qualifizieren möchten.

Inhalt

Die Tätigkeitsschwerpunkte der Fachassistentinnen/Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling liegen auf dem externen und internen Rechnungswesen. Dazu zählen Buchführung und Bilanzierung, betriebswirtschaftliche Auswertung, Controlling, Jahresabschlusserstellung und -analyse sowie die integrierte Unternehmensplanung.

  • Buchführung
  • Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Controlling
  • Jahresabschlussanalyse
  • Datenschutzbestimmungen

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistenten/-in Rechnungswesen und Controlling ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Steuerfachangestellte, die nach ihrer Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater o.ä. in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren,
  • Hochschulabsolventen eines mindestens dreijährigen betriebswirtschaftlichen Studiums, die danach wenigstens zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater o.ä. in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren,
  • Personen mit einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z.B. Bankkaufmann, Industriekaufmann,...), die mindestens vier Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater o.ä. in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren,
  • Personen ohne gleichwertige Berufsausbildung, die mindestens sechs Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens vier Jahre bei einem Steuerberater o.ä. in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren.
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Anmeldevorgang

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Termine und Standorte

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