Berufliche Rehabilitation

Wer erhält die Förderung?

Arbeitsfähige Personen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können und deren Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX (LTA-Antrag) von den zuständigen Leistungsträgern bewilligt wurde. 


Welche Leistungen werden übernommen?

  • Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren 

  • Unterkunft und Verpflegung, Pendelkosten  

  • Entgeldersatzleistungen (Übergangsgeld, Bürgergeld) 

  • Versicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung) 

  • besondere Hilfsmittel und Hilfestellungen 

  • Kinderbetreuung (Kinder bis 12 Jahren) 

  • Familienheimfahrten (zweimal im Monat) 
     


Leistungsvoraussetzungen

  • Es muss sich um einen anerkannten Bildungsträger der beruflichen Rehabilitation wie das Berufsförderungswerk Eckert handeln 

  • und/oder das Bildungsangebot muss als berufliche Rehabilitationsmaßnahme anerkannt sein 
     



Auskunft und Antragsverfahren

  • Die Berater/-innen des auf berufliche Rehabilitation spezialisierte Berufsförderungswerks Eckert helfen Ihnen gerne weiter 

  • Anträge, Antragsformulare (G0100 in Verbindung mit G0130) sowie weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Leistungsträger 
     



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