Bildungsgutschein

Bildungsgutschein (BGS)

Die Eckert Schulen als Bildungsträger sind entsprechend der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt sind. Für alle Umschulungen, Teilqualifizierungen, Anpassungsqualifizierungen und Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung besteht die Möglichkeit, auf diesem Weg die komplette Übernahme der Lehrgangsgebühr bei den Kostenträgern zu beantragen.   

Für eine berufsbegleitende Qualifizierung auch während der Kurzarbeit (KUG) bietet das Qualifizierungschancengesetz (link zur Broschüre) als Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung viele Vorteile für Unternehmer und Beschäftigte. Eine Förderung findet i.d.R. über Bildungsgutschein (FbW) statt. Der jeweilige Arbeitgeberservice der Arbeitsämter steht hier mit Rat und Tat zur Seite und kann enstprechend beraten. 

Selbstverständlich beraten auch die Eckert Schulen jederzeit gerne in persönlichen Gesprächen. Entsprechend der jeweiligen individuellen Situation können so Fragen zum "ob" und wenn ja "in welcher Form" eine Förderung möglich ist sehr rasch beantwortet werden.