Industriemeister Mechatronik IHK (m/w)

Industriemeister Mechatronik IHK (m/w)

Industriemeister nehmen nach wie vor eine Schlüsselstellung in Unternehmen ein. Ihre Position an der Schnittstelle zwischen Planung und Fertigung macht sie zu Mittlern zwischen (Fach-) Arbeitern und Management. Mehr…

Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Mechatronik sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern Maschinen-/Anlagenbau und -betrieb, Montage und Inbetriebnahme sowie Betriebserhaltung und Service handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.

Inhalt

Fachrichtungsübergreifender Basisqualifikationsteil

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifischer Qualifikationsteil (Fernlehre in Planung)

Technik

  • Systemintegration
  • Technische Applikationen
  • Support und Service

Organisation

  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planungs- Steuerungs- und Kommunikationssysteme
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Führung und Personal

  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement

Voraussetzungen für die Zulassung

An der Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ darf teilnehmen, wer Folgendes nachweist:

  1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf Mechatroniker (m/w) oder in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektrofahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann oder
  2. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens sechsmonatige Berufspraxis oder
  3. Eine mindestens vierjährige Berufspraxis.


Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:

  1. Den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen‘‘, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. In den in oben genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Bei Vollzeitveranstaltungen muss ein Jahr Berufspraxis bereits bei Lehrgangsbeginn nachgewiesen werden.

Die Ausbildereignungsprüfung (AdA) ist Zulassungsvoraussetzung der Prüfung und muss vor der letzten Prüfungsleistung nachgewiesen werden (siehe Kursangebote zur AdA-Prüfung).

 

Terminübersicht

Regenstauf

Kursnummer Beginn Ende Unterrichtsform Unterrichtszeiten
2012A02031301
anmelden
12.05.2012 22.03.2014 Fernlehre

s. ergänzende Unterlagen Fernlernen

HQ-Teil in Planung

2012A02031101
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28.08.2012 29.05.2013 Vollzeit

Mo bis Do: 08:10 - 17:15 Uhr; Fr: 08:10 - 13:00 Uhr

2012A02032301
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08.12.2012 25.10.2014 Fernlehre

s. ergänzende Unterlagen Fernlernen

HQ-Teil in Planung

München

Kursnummer Beginn Ende Unterrichtsform Unterrichtszeiten
2012A02031303
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12.05.2012 22.03.2014 Fernlehre

s. ergänzende Unterlagen Fernlernen

HQ-Teil in Planung

2012A02032303
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08.12.2012 25.10.2014 Fernlehre

s. ergänzende Unterlagen Fernlernen

HQ-Teil in Planung

Nürnberg

Kursnummer Beginn Ende Unterrichtsform Unterrichtszeiten
2012A02031304
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12.05.2012 22.03.2014 Fernlehre

s. ergänzende Unterlagen Fernlernen

HQ-Teil in Planung

2012A02032304
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08.12.2012 25.10.2014 Fernlehre

s. ergänzende Unterlagen Fernlernen

HQ-Teil in Planung

Regensburg

Kursnummer Beginn Ende Unterrichtsform Unterrichtszeiten
2012A02031202
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17.11.2012 25.10.2014 Teilzeit

Samstag 08:00 - 15:45 Uhr