Bilanzbuchhalter IHK (m/w)

Bilanzbuchhalter IHK (m/w)

Fachkaufleute beherrschen als qualifizierte Fachkräfte und Funktionsspezialisten alle Aspekte eines bestimmten Teilbereichs in ihrem Unternehmen. Mehr…

Die Aufgaben eines  Bilanzbuchhalters unterscheiden sich je nach Größe, Branche und Organisation eines Unternehmens. Je nachdem ist er Spezialist oder Manager. Bilanzbuchhalter können die wirtschaftliche Situation des gesamten Unternehmens beurteilen und stellen fest, welche betrieblichen Aktivitäten Gewinn erwirtschaften. Sie ziehen Erkenntnisse aus der Bilanz eines Unternehmens und tragen diese als Bilanzanalyse bzw. Kritik der Unternehmensleitung vor. Somit können von ihrem Urteil und ihren Empfehlungen häufig die Entscheidungen der Geschäftsleitungen abhängen. Im Zuge der wachsenden internationalen wirtschaftlichen Verflechtung gewinnt zudem die internationale Rechnungslegung immer mehr an Bedeutung.

Inhalt

Teil A

  • Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung
  • Finanzwirtschaftliches Management

Teil B

  • Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht
  • Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards
  • Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre
  • Berichterstattung, Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen

Voraussetzungen für die Zulassung

An der Prüfung darf teilnehmen, wer Folgendes nachweist:

  1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis in der Finanzbuchhaltung oder
  2. Ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Finanzbuchhaltung oder
  3. Eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in der Finanzbuchhaltung, wenn keine mit Erfolg abgelegte kaufmännische oder verwaltende Berufsabschlussprüfung vorliegt

Terminübersicht

Freiburg

Kursnummer Beginn Ende Unterrichtsform Unterrichtszeiten
2012A03111208
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02.04.2012 07.03.2014 Teilzeit

Mo, Mi, Fr: 18:00 - 21:15 Uhr

München

Kursnummer Beginn Ende Unterrichtsform Unterrichtszeiten
2012A03111203
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02.04.2012 07.03.2014 Teilzeit

Mo, Mi, Fr: 18:00 - 21:15 Uhr

Nürnberg

Kursnummer Beginn Ende Unterrichtsform Unterrichtszeiten
2012A03111204
anmelden
02.04.2012 07.03.2014 Teilzeit

Mo, Mi, Fr: 18:00 - 21:15 Uhr

2012A03111104
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08.10.2012 28.02.2013 Vollzeit

Mo und Fr: 08:00 - 12:45 Uhr; Di bis Do: 08:00 - 16:00 Uhr

Regensburg

Kursnummer Beginn Ende Unterrichtsform Unterrichtszeiten
2012A03111102
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08.10.2012 28.02.2013 Vollzeit

Mo und Fr: 08:00 - 12:45 Uhr; Di bis Do: 08:00 - 16:00 Uhr

2012A03111202
anmelden
02.04.2012 07.03.2014 Teilzeit

Mo, Mi, Fr: 18:00 - 21:15 Uhr