Restaurantmeister IHK (m/w)
Auf einen Blick
Vollzeit
- Abschluss
- bundeseinheitliche IHK-Prüfung
- Dauer
- 4,5 Monate
- Unterrichtsstunden
- ca. 580
- Teilnahmegebühr
- 4.100,00 EUR
ab November 4.400,00 EUR
- Prüfungsgebühr
750,00 EUR
- Lernmittel
- 100,00 EUR
- Service
- Campus
Kursdetails
Bachelor of Restaurant Management (CCI)*
Der Restaurantmeister hat in einem gastronomischen Betrieb die gesamte Verantwortung für die Leitung des Restaurants und die komplette Organisation eines Restaurantbetriebes.
Ein qualifizierter, exzellent ausgebildeter Meister kann in einem Betrieb hohe Positionen mit Verantwortung sowie der Leitung und Führung von Mitarbeitern übernehmen, das kann z.B. die Position eines Food and Beverage Managers sein.
*CCI = Chamber of Commerce and Industry
Inhalt
Lern- und Arbeitsmethodik
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Handlungsspezifischer Qualifikationsteil
- Gäste betreuen und beraten
- Mitarbeiter führen und fördern
- Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
- Produkte beschaffen und pflegen
- Gäste bewirten
Voraussetzungen für die Zulassung
An der Prüfung im Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen darf teilnehmen, wer Folgendes nachweist:
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- Eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- Die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und
- In den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis oder
- In dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil Praktische Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- Den Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen abgelegt hat und
- In den Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis oder
- In dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens vier Jahre Berufspraxis nachweist.
Der Prüfungsteil Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Die Aneignung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen. (siehe Kursangebote zur AdA-Prüfung)
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Termine und Standorte
Bayern
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