Förderung durch WeGebAU

Die Bundesagentur für Arbeit fördert bereits seit dem Jahr 2002 mit dem Programm WeGebAU die berufliche Weiterbildung von älteren und geringqualifizierten Beschäftigten. Mit dem Programm WeGebAU sollen die präventiven Instrumente zur Verringerung der Arbeitslosigkeit gestärkt werden.

Was ist WeGebAU?

WeGebAU ist das Kürzel für Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen. Dabei richtet sich das Programm an Unternehmen, die Bedarf an der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter haben. Die Mitarbeiter erhalten z.B. durch das Regionale Bildungszentrum Eckert eine zusätzliche Qualifikation, die sich motivierend auf die Arbeitsleistung und somit den Erfolg des Unternehmens auswirkt.

Das Programm WeGebAU soll das Interesse und die Bereitscaft von Betrieben zur Weiterbildung ihrer Beschäftigten wecken. Als Anschubfinanzierung gedacht, ist das Programm auf Beschäftigte ausgerichtet, die entweder gering qualifiziert oder älter sind. Die in Betracht kommenden Förderinstrumente des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) sind der Arbeitsentgeltzuschss nach §235c und die Förderung beschäftigter älterer Arbeitsnehmer mit Weiterbildungskosten nach §417. Der Arbeitsentgeltzuschuss wird dem Arbeitgeber gewährt, die Weiterbildungskosten werden an den Arbeitnehmer gezahlt.

Damit sollen die Entstehung von Arbeitslosigkeit vermieden, die Beschäftigungschancen und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer verbessert werden und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Um die Weiterbildung Beschäftigter stärker zu forcieren, werden die Arbeitsagenturen - möglichst mit Unterstützung der Kammern - auch gezielt die örtlichen Unternehme auf die Fördermöglichkeiten ansprechen.

 

Kurzarbeit und Qualifizierung

Die Bundesregierung hilft Betrieben, in konjunkturell schwierigen Phasen Beschäftigte zu halten und nicht zu entlassen. Unternehmen werden von Sozialversicherungsabgaben entlastet und erhalten finanzielle Unterstützung bei der Qualifizierung ihrer Beschäftigten.

Die Arbeitgeber bekommen aktuell bei Kurzarbeit die von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge hälftig durch die Bundesagentur für Arbeit zurück. Für Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit können den Arbeitgebern auf Antrag sogar die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden.

Förderhöhe

  • 100% der Lehrgangskosten für gering qualifizierte Arbeitnehmer (entsprechend den Voraussetzungen nach dem Sonderprogramm WeGebAU)
  • max. 80% Förderung der Lehrgangskosten gibt es für Facharbeiter je nach Unternehmensgröße über den Europäische Sozialfonds

Förderfähige Maßnahmen

  • Der Qualifizierungsbedarf für den Arbeitnehmer muss begründet werden.
  • Die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme darf der Rückkehr zur Vollarbeitszeit oder der Erhöhung der Arbeitszeit nicht entgegenstehen.
  • Die Qualifizierungsmaßnahme muss durch einen Bildungsträger durchgeführt werden, der nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zugelassen ist.
  • Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2010 beginnen. Dauert die Maßnahme darüber hinaus, werden Leistungen bis zum 30. Juni 2011 erbracht.

Unser aktuelles Qualifizierungsangebot finden Sie hier

Wünschen Sie eine Weiterbildung nach Ihren Vorstellungen und stellen dafür zehn oder mehr Mitarbeiter zur Verfügung?

Das Regionale Bildungszentrum Eckert konzipiert eine speziell für Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Maßnahme!

Zentrale Ansprechpartner finden Sie hier oder regional an den verschiedenen Bildungszentren der Eckert Schulen.