- DIPLOMA
- Begriff für:
Unsere Studiengänge sind allesamt nach den Regelungen der "Bologna-Beschlüsse" durch die Akkreditierungsagentur AHPGS akkreditiert und damit nach hessischem Hochschulrecht staatlich anerkannt.
- E-learning
Selbstgesteuertes Lernen mit dem Computer (online und offline) und Unterstützung durch einen E-Tutor.
- E-Tutoring
Als E-Tutoring wird die Lernerunterstützung und -betreuung über das Web bezeichnet. Dies ist vor allem bei Fernlehrgängen der Fall. Zumeist übernimmt der Dozent der Präsenzphasen die Online-Betreuung (E-Tutoring) während der Selbstlernphasen.
- Erstausbildung (E)
Erstausbildung an staatlich anerkannten Berufsfachschulen
- Fachqualifizierung (Q)
Praxisorientierte berufliche Qualifizierungsmaßnahmen mit Eckert Zertifikat
- Fernlehrgang (FL)
Berufsbegleitende Fernlehrgänge mit Präsenzphasen
- Fernstudium (FS)
Berufsbegleitende Fern-Hochschulstudiengänge zum Bachelor und Master
- Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
Rechtsgrundlage, nach der der Fernunterricht in Deutschland geregelt ist. Nach dem FernUSG bedürfen Fernlehrgänge einer staatlichen Zulassung. Die zuständige Behörde, bspw. für die Erteilung von Zulassungen von Fernlehrgängen ist die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
- Handlungsaufgaben
Bearbeitung von komplexen Aufgabenstellungen aus der beruflichen Praxis im Rahmen der Techniker-Fernlehrgänge. Durch die Handlungsaufgaben wird selbständiges Lernen gefördert. Die Handlungsaufgaben bereiten auf die Projektarbeit vor.
- HWK (Handwerkskammer)
Eine Handwerkskammer ist eine in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Selbstverwaltungseinrichtung des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk. Aufgabe der Handwerkskammern ist es, die Interessen des Gesamthandwerks zu vertreten und die Belange des Handwerks im Zuge der Selbstverwaltung selbst zu regeln. Die Handwerkskammer übt die Rechtsaufsicht über die Innungen und die Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk aus. Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Handwerksbetriebes (unterschieden in: zulassungspflichtige Handwerke und zulassungsfreie Handwerke) und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die Gesellen, Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung und die Lehrlinge.
In Abgrenzung zu der Industrie- und Handelskammer (IHK) vertritt die Handwerkskammer die Interessen des Handwerks. Wie bei allen Berufskammern handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft.


