Wer erhält die Förderung?
- Anspruch auf Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), genannt Meister-BAföG, haben alle Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen, die auf öffentlich-rechtliche bzw. staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereiten.
- Teilnehmer an Technikerlehrgängen
- Teilnehmer an Meisterlehrgängen
- Teilnehmer an Lehrgängen für Fachwirte, Fachkaufleute
- Teilnehmer an Lehrgängen für Betriebswirte
- Alle Teilnehmer an Fachschulen
Was wird gefördert?
- Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren
- Förderung erfolgt durch Zuschuss und zinsgünstiges Darlehen
Die Summe der o.g. Maßnahmekosten wird generell durch einen Zuschuss in Höhe von 30,5% gefördert. Die Restsumme kann über ein Darlehen gefördert werden, das auf Wunsch in Anspruch genommen wird. Bei bestandener Prüfung werden 25 % der Darlehenssumme erlassen.
Bedingungen
- Der Zuschuß und das Darlehen sind einkommens- und vermögensunabhängig
- Es existiert keine Altersgrenze
Anträge und Auskunft
- Die Berater der Eckert Schulen helfen Ihnen gerne weiter
- Für Anträge und Auskünfte sind die Ämter für Ausbildungsförderung (sind meist in den Landratsämtern, bzw. kreisfreien Städten angesiedelt) zuständig
B@föG online - stellen Sie in Bayern Ihren BAföG-Antrag einfach online
http://www.verwaltung.bayern.de/portal/by/ServiceCenter/BAfoeG/BAfoeGonline


