Fachwirt für Finanzberatung IHK (m/w)

Fachwirt für Finanzberatung IHK (m/w)

Branchenspezifisch und übergreifend betriebswirtschaftlich qualifiziert sind die Fachwirte die berufserfahrenen Fach- und Führungskräfte, mehr…

Der Fachwirt für Finanzberatung ist die finanzwirtschaftliche Aufstiegsfortbildung für alle Berater und Vermittler im Bereich der Finanzdienstleistungen. Als Fachwirt/in sind Sie bestens qualifiziert für die Beratung und Vermittlung von Finanzdienstleistungen für private Haushalte, Selbstständige und Gewerbetreibende und zur Vermittlung auch komplexer Anlageformen. Darüber hinaus sind Sie in der Lage, Unternehmen oder Niederlassungen der Finanzdienstleistungsanbieter selbständig zu leiten. Danach ist die Weiterbildung zum Betriebswirt IHK möglich.

Inhalt

Grundlagenteil

  • Volkswirtschaft
  • Betriebswirtschaft
  • Recht
  • Steuern
  • Versicherungsprodukte für private Haushalte
  • Bankprodukte für private Haushalte
  • Bausparen und Immobilien
  • Kundenberatung und Arbeitsorganisation

 Vertiefungsteil

  • Führung und Organisation
  • Versicherungsprodukte für freie Berufe und Gewerbetreibende
  • Finanzierungsprodukte für freie Berufe und Gewerbetreibende
  • Baufinanzierung
  • Betriebliche Altersversorgung

Voraussetzungen für die Zulassung

An der Prüfung im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ darf teilnehmen, wer Folgendes nachweist:

  1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Bankkaufmann, Versicherungskaufmann oder Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  2. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  3. Eine mindestens sechsjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Fachwirt für Finanzberatung dienlich sind.

Die Ausbildereignungsprüfung (AdA) ist Zulassungsvoraussetzung der Prüfung und muss vor der  letzten Prüfungsleistung nachgewiesen werden (siehe Kursangebote zur AdA-Prüfung).

Terminübersicht

Freiburg

Kursnummer Beginn Ende Unterrichtsform Unterrichtszeiten
2012A03071208
anmelden
15.06.2012 31.01.2014 Teilzeit

 Fr 18:00 - 21:15 Uhr und Sa 08:00 - 12:45 Uhr (vierzehntägig)

München

Kursnummer Beginn Ende Unterrichtsform Unterrichtszeiten
2012A03071203
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15.06.2012 31.01.2014 Teilzeit

Fr 18:00 - 21:15 Uhr und Sa 08:00 - 12:45 Uhr (vierzehntägig)

Nürnberg

Kursnummer Beginn Ende Unterrichtsform Unterrichtszeiten
2012A03071204
anmelden
15.06.2012 31.01.2014 Teilzeit

Fr 18:00 - 21:15 Uhr und Sa 08:00 - 12:45 Uhr (vierzehntägig)

Regensburg

Kursnummer Beginn Ende Unterrichtsform Unterrichtszeiten
2012A03071202
anmelden
15.06.2012 31.01.2014 Teilzeit

Fr 18:00 - 21:15 Uhr und Sa 08:00 - 12:45 Uhr (vierzehntägig)